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15. 4. 1833

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Augsburg, J. G. Cotta an Müller (NFG/GSA, Müller-Nachlaß 661, 100 f)2:

[ QuZ Nr. III-266: Habe ich nun in meinem Letzten3 wegen des ungeordneten, kostspieligen und zeitraubenden Zusendens des Manuscripts zu reclamiren gehabt, so liegt mir diese unangenehme Pflicht nun leider auch wegen des Inhaltes ob, und nicht zwar allein im Interesse der Verlagshandlung, sondern gleich sehr im Interesse des Publicums.

Es sind nehmlich nicht Bogen, sondern es steigt bis zu Bänden an, was in den frühern Werken Göthe’s schon Abgedrucktes, hier im Nachlasse wieder abgedruckt worden ist4, während es nach dem trockenen Wortsinn schon nicht zum Nachlaß gerechnet werden kann. Hat nun mein Vater schon so wie gleichfalls ich, Namens der J. G. Cotta’schen Buchhandlung hiegegen bei Euer Hochwohlgeboren reclamirt5, und geschah die Zusendung des Manuscripts in der Art, daß das Durchlesen so wie allenfallsige Communicationen über den Druck desselben nicht mehr möglich waren, wollte man versprochener Maßen die zweite Lieferung noch zur Messe bringen, so trifft gewiß weder mich noch meinen Vater, noch die Buchhandlung irgend ein Vorwurf der Saumseligkeit oder des Einverständnisses.

Bei dem von allen Seiten einlaufenden herben und bittersten Tadel, bei privatim mir zukommendem Vorwurf von Seiten der ausgezeichnetsten Männer unsrer Zeit, glaube ich nun nicht länger mehr schweigen zu dürfen, sondern wie hiemit geschieht, die rechtsbündigste Verwahrung einlegen zu müssen. – Das Publicum, die Käufer 208nehmlich, werden über Täuschung und Unrecht schreien, und es ist zu vermuthen, daß der Unwille nicht eben in den mäßigsten Ausdrücken, und keinesfalls zu Ehren des Göthe’schen Namens, Nachlasses und seiner Geschäftsführung sich aussprechen werde.

Ich kann nicht sagen, wie mich dieß schmerzt, wie es mich in wahre Schwermuth versenkt, um so mehr als ganz unverschuldet die J. G. Cotta’sche Buchhandlung zugleich mit angeklagt werden wird.

Was von Seiten dieser Handlung hiegegen zu geschehen hat, ist mir ganz und gar klar, allein es kann meinen Kummer nicht lindern.

Daß aber von Seiten der Redaction des Nachlasses etwas das Publicum Beruhigendes seiner Zeit geschehen muß, steht mir nicht minder deutlich vor Augen, denn die Ehre des Göthe’schen Namens und das vereinigte Interesse der Göthe’schen Enkel, wie der J. G. Cotta’schen Buchhandlung heischen es gebieterisch1 . . . Aus diesem Grunde2 muß denn wohl der Redaction und dem Inhalt der dritten Lieferung alle erdenkliche Aufmerksamkeit gewidmet, lezterer möglichst reichhaltig gemacht, und alles schon Gedruckte daraus gänzlich entfernt gehalten werden3. ]